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Fahrer/innen: allein
Strecke: Schmelz, Großer Horst, Höchsten
Dauer/Länge/Höhenmeter: ca 1:10 Std
Wetter: 22 Grad, Sonne
… werden wir geschickt.
Wer von Höchsten kommt oder vom Großen Horst und will durch den Wald in Richtung Schmelz, Walkertreff, wird jetzt mittels eines Schildes auf die Straße geschickt.
Der Weg wurde vor kurzem von Franz Klesen und Co schön mit Sägespänen bestreut. Nichts dagegen. Kann jetzt dieser Weg, den Wanderer, Mountainbiker und andere schon seit Jahren benutzen, mittels Schild einfach gesperrt werden? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Wir benutzen den Weg nicht nur aus Freude, sondern auch um die gefährliche Straße zu meiden…
Dass Pferde hier Schaden anrichten können, ist klar, aber Radfahrer?
Man könnte verstehen, wenn eine Bitte hieße: die Ränder des Weges benutzen, die Finnbahn selbst meiden.
Zudem kann man zur Zeit keine Schäden auf diesem Wegstück entdecken…
Scheint mir kein offizielles Verbotsschild zu sein. *grins*
Guten Morgen,
ich würde dieses Schild so auffassen, mit bike oder gaul die linke oder rechte Seite des Weges zu befahren/bereiten, sprich nicht mitten drauf!
So ein Schild kann als Hinweis dienen, nicht aber als öffentliches Verbotsschild, denn dazu müsste der Hinweis zum Bürgermeister/Ortspolizei Behörde ersichtlich sein!
also das geht garnicht oder hänger wir ein schild vor singeltrails fussgänger bitte auf die strasse??