Singletrails

Seit überall im Land die sog. 2-Meter-Regelung öffentlich und heftig diskutiert wird, sollte jedem Mountainbiker das Problem eigentlich klar sein: Auch wer im Saarland Wander- und Fußwege nutzt, verstößt laut Buchstabe gegen das aktuelle Waldgesetz.

Regelung des saarländischen Waldgesetzes v. 26. Oktober 1977, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. Oktober 2008 (Amtsbl. 2009 S. 3).
Sechster Abschnitt Bestimmungen über das Betreten des Waldes
§25 Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zweck der naturverträglichen Erholung ist jedermann gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen sowie das Reiten im Wald ist nur auf Wegen und Straßen gestattet. Wege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußpfade sind keine Wege.

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Wer solche Wege benutzt, tut dies in eigener Verantwortung. Die DIMB interpretiert das Gesetz allerdings anders …

Auf dieser Homepage wird es deshalb wenige Beschreibungen von Touren mit hohem Trailanteil im Wald geben. Hin und wieder werden solche Wegstücke im Tagebuch auftauchen, da es nicht immer möglich ist, auf einer langen Tour alle die „verbotenen“ Wege sinnvoll zu umfahren. Wer diese Wege nachfährt, tut dies in eigener Verantwortung .

Zudem gibt es immer noch eine ganze Menge Wege und Trails, die nicht im Wald verlaufen und deshalb nicht unter das Waldgesetz fallen.
Fragen zu bestimmten Touren können natürlich per Mail gestellt werden.


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