Mitglied bei DIMB

Die Deutsche Initiave Mountainbike (DIMB) ist ziemlich vielen ein Begriff. NMbiking ist inzwischen Mitglied des Vereins.
Vorrangiges Ziel des Vereins ist es, den Mountain-Bike-Sport zu fördern. Dazu gehört direkte Lobbyarbeit sowie auch die Arbeit in Gremien und Verbänden, um bei gesetzlichen Regelungen die Interessen von Bikern zu vertreten. Der Slogan Open Trails steht für Bestrebungen der DIMB, alle Wege und Pfade für Biker nutzbar zu machen, soweit dies mit dem Naturschutz vereinbar und sozialverträglich ist. Unterstützt werden vor allem Initiativen, mountainbike-tauglichen Wege- und Trailnetzen eine legale Grundlage zu verschaffen.
In fast allen Bundesländern gibt es per Gesetz oder Verordnung Einschränkungen und Verbote für MountainbikerInnen. Leider wird dabei vorwiegend auf die vermeintliche Eignung von Wegen Bezug genommen, statt auf das vernünftige Verhalten der Einzelnen abzuzielen. Nicht zuletzt waren Fehltritte von ein paar wenigen BikerInnen der Grund für pauschale Verbote.
(wikipedia)

feb14_58

Es wäre toll und sinnvoll, wenn sich wirklich alle Mountainbiker an diese Regeln halten würden. Wir müssen sie uns öfter ins Gedächtnis rufen…
Die Beachtung der DIMB-TrailRules führt zu umwelt- und sozialverträglichem Mountainbiking und hilft, weitere pauschale Einschränkungen unserer Sportart zu vermeiden.

    1. Fahre nur auf Wegen!
    Fahre nie querfeldein, du schädigst sonst die Natur! Respektiere lokale Wegesperrungen! Forstwirtschaft, Viehtrieb und Belange des Naturschutzes rechtfertigen dies. Auch in Naherholungsgebieten können lokale Sperrungen berechtigt sein. Die Art und Weise in der du fährst, bestimmt das Handeln der Behörden und Verwaltungen. Auf Privatgrund bist du oft nur geduldet!
    2. Hinterlasse keine Spuren!
    Bremse nicht mit blockierenden Rädern! (Ausnahme in Notsituationen) Blockierbremsungen begünstigen die Bodenerosion und verursachen Wegeschäden. Stelle deine Fahrweise auf den Untergrund und die Wegebeschaffenheit ein. Nicht jeder Weg verträgt jedes Bremsmanöver und jede Fahrweise.
    3. Halte dein Mountainbike unter Kontrolle!
    Unachtsamkeit, auch nur für wenige Sekunden, kann einen Unfall verursachen. Passe deine Geschwindigkeit der jeweiligen Situation an. In nicht einsehbaren Passagen können jederzeit Fußgänger, Hindernisse oder anderer Biker auftauchen. Du musst in Sichtweite anhalten können! Zu deiner eigenen Sicherheit und derer anderer Menschen.
    4. Respektiere andere Naturnutzer!
    Kündige deine Vorbeifahrt frühzeitig an. Erschrecke keine anderen Wegenutzer! Vermindere deine Geschwindigkeit beim Passieren auf Schrittgeschwindigkeit oder halte an. Bedenke, dass andere Wegenutzer dich zu spät wahrnehmen können. Fahre, wenn möglich, nur in kleinen Gruppen!
    5. Nimm Rücksicht auf Tiere!
    Weidetiere und alle anderen Tiere in Wald und Flur bedürfen besonderer Rücksichtnahme! Schließe Weidezäune, nachdem du sie passiert hast. Verlasse rechtzeitig zur Dämmerung den Wald, um die Tiere bei ihrer Nahrungsaufnahme nicht zu stören.
    6. Plane im Voraus!
    Beginne deine Tour möglichst direkt vor deiner Haustüre. Prüfe deine Ausrüstung, schätze deine Fähigkeiten richtig ein und wähle die Gegend, in der du fahren willst, entsprechend aus. Schlechtes Wetter oder eine Panne kann deine Tour deutlich verlängern. Sei auch für unvorhersehbare Situationen gerüstet: Denke an Werkzeug, Proviant und Erste-Hilfe-Set. Trage eine Sicherheitsausrüstung! Ein Helm kann schützen, ist aber keine Lebensversicherung.

Eine Antwort auf „Mitglied bei DIMB“

  1. Eingereicht von hendrik ongencka/dimb am 12.02.2014 um 17:17
    aus dem spam ordner gerettet

    Hallo zusammen, schöne Seite!

    Zum Wegerecht im Saarland gibt es eine rechtliche Aufarbeitung der DIMB:
    http://www.dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/318-die-rechtslage-im-saarland

    Besonders interessant ist die folgende Passage:
    “Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass im Saarland auf allen zumindest naturfesten Waldwegen unabhängig von deren Breite das Radfahren erlaubt ist. Soweit darüber hinaus das Radfahren im Einzelfall verboten ist, ist dies durch entsprechende amtliche Verbotskennzeichen ersichtlich zu machen.”

    Herzliche Grüße
    Hendrik

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.