Frohes Biken im Hochwald

Auf eine Anfrage an die Gemeinde Losheim, welche Erfahrungen sie im Hochwald mit Mountainbikern gemacht habe und ob Bikeverbote auf Wanderwegen in Sicht sind, antwortet der Umweltbeauftragte der Gemeinde Losheim:

 

Ich habe den Sachverhalt auf Ihrer Internetseite verfolgt. Das Problem beschränkt sich augenscheinlich auf Pfade im Wald, welche die Mountainbiker als Single-Trails und die Wanderer als Premiumwege bezeichnen und nutzen. Für beide Nutzergruppen sind diese Wege attraktiver als die geschotterten Wald- und Feldwege. Dass letztere von Fahrradfahrern genutzt werden, dürfte unstrittig sein. Warum in Nalbach die Gipfeltour für Reiter und Mountainbiker gesperrt wurde entzieht sich meiner Kenntnis. Sie sollten das in Nalbach selbst in Erfahrung bringen.

In der Gemeinde Losheim am See werden Mountainbiker auch auf ausgesprochenen Wanderwegen toleriert. Wir sehen die Nutzung der Wanderwege durch Mountainbiker als Randerscheinung des Trends zu naturnahen Wanderwegen. Solange es nicht zu Nutzungskonflikten kommt, gibt es aus Sicht der Gemeinde keinen Grund bestimmte Nutzer auszuschließen. Es sollte allerdings klar sein, dass Mountainbiker auf Wanderer und Wege Rücksicht nehmen müssen. Der Link zu den von Ihnen beschrieben Touren im Nordsaarland ist von uns bewusst aufgenommen worden, weil dort ausdrücklich und ausführlich auf das Verhalten gegenüber anderen Nutzern eingegangen wird.

Bisher haben wir damit keine negativen Erfahrungen gemacht. Die gemeinsame Nutzung der Wege ist aus unserer Sicht wenig konfliktträchtig. Teile der heutigen Premiumwege insbesondere im Lückner werden schon seit Jahren von Mountainbikern genutzt, ohne dass es dort zu Konflikten oder Wegeschäden gekommen ist.

Nach Rücksprache mit unserer Tourismusabteilung habe ich in Erfahrung gebracht, dass es vereinzelte Beschwerden von Wanderern über rücksichtslose Mountainbiker in der Oppig-Krät und auf dem Schluchtenpfad in Rissenthal gibt. Beides sind neu angelegte Premiumwanderwege, die relativ eng und verwinkelt sind und gleichzeitig in sehr schwierigem Gelände, teilweise mit jeder Menge Treppen verlaufen. Es stellt sich die Frage, ob man dort überhaupt mit dem Mountainbike hin muss. Schäden an Wegen treten durch Mountainbiker dagegen kaum auf. Reiter stellen hier ein größeres Problem dar.

Seitens der Gemeinde Losheim am See sind keine Sperrungen von Wegen angedacht. Wenn wir als Gemeinde reagieren, dann mit Hinweisen an die freiwillige Selbstverpflichtung der Mountainbiker, wie Sie es Ihrem Schreiben ansprechen. So weit sollte es allerdings nicht kommen. Sie sollten die Entwicklung in Nalbach zum Anlass nehmen, im eigenen Bekanntenkreis nochmal daran zu appelieren sich vernünftig zu verhalten. Ich empfehle in diesem Zusammenhang auch, stark frequentierte Wege wie den Felsenweg oder die Tafeltour an sonnigen Sonntagnachmittagen einfach zu meiden.

Die rechtliche Situation sieht aus meiner Sicht folgendermaßen aus: Es gibt nach dem Saarländischen Naturschutzgesetz unter §11 grundsätzlich ein Recht auf das Betreten der freien Landschaft, ausdrücklich auch für Fahrradfahrer. Das Recht gilt nicht für motorisierte Fahrzeuge und Pferdegespanne. Die Gemeinde kann dieses Recht aus wichtigen Gründen (z.B. Naturschutz) vorübergehend oder auf Dauer einschränken. Sie muss dafür eine entsprechende Satzung oder Verfügung erlassen und veröffentlichen, in der ein solches Verbot dann begründet wird. Auf Anfrage müsste man Ihnen die Veröffentlichung im Rathaus Nalbach aushändigen. Das SNG habe ich angehängt. (W. Ludwig)

 

Vielen Dank für diese Stellungnahme und die wichtigen zusätzlichen Infos. Im Hochwald sind wir also gut aufgehoben. Wir werden auf dieser Website immer wieder für das verträgliche Miteinander und auch einen zeitweiligen Verzicht auf bestimmte Wege eintreten und werben.

 

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